Der UVSGA empfiehlt für Anschaffungen die Subventionsmöglichkeit des Sportfonds zu nutzen. Der Ablauf für die einzelnen Kantone wird folgend kurz beschrieben. Bei Anfragen steht die Geschäftsstelle zur Verfügung.
Kanton St. Gallen
Wichtig: Es können keine Gelder für bereits angeschaffte Geräte geltend gemacht werden!
- Offerte beim Sportgeschäft einholen
- Sport Toto Beitragsgesuch ausfüllen und mit den nötigen Unterlagen an die Geschäftsstelle senden.
- Gesuch wird vom UVSGA kontrolliert
- Kauf der Geräte sobald eine Bewilligung vorliegt
- Beiträge direkt mit der IG abrechnen
Kanton Appenzell-Ausserrhoden
- Sportgeräte anschaffen
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Sport-Toto Beitragsgesuche sind mit den entsprechenden Formularen bis zum 15.09. einzureichen. Die subventionierten Sportgeräte und Kurse werden auf den Formularen erklärt. Formularbestellungen unter www.ar.ch. (Departemente, Bildung, Amt für Volksschule, Fachstelle Sport)
Kanton Appenzell-Innerhoden
Wichtig: Es können keine Gelder für bereits angeschaffte Geräte geltend gemacht werden
- Offerte einholen
- Gesuchsformulare bis 31.01. direkt beim Kantonalen Sportamt einreichen. Formulare bestellen unter www.ai.ch. Verwaltung, Departemente, Erziehungsdepartement, Onlineschalter)
Kanton Glarus
Wichtig: Es können keine Gelder für bereits angeschaffte Geräte geltend gemacht werden
- Offerte oder Kostenvoranschlag einholen
- Gesuchsformular direkt beim Kantonalen Sportamt einreichen. Downloads unter www.gl.ch.
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